Brandschutzpläne sind eine wesentliche Unterstützung für die Einsatzkräfte der Feuerwehr im Falle eines Brandalarmes, aber vor allem auch im tatsächlichen Brandfall. Aus diesem Grund werden für Objekte mit besonderen Gefahrenstellen oder (und) einer größeren Personenanzahl fast immer Brandschutzpläne von der Behörde vorgeschrieben.
Sehen Sie dazu unsere Musterpläne:
Brandschutzpläne bestehen im wesentlichen aus:
Lageplan: Dieser ist ein Übersichtsplan (1:500 - 1:1.000) in dem das Betriebsgelände, sowie das umliegende Areal dargestellt ist. Enthalten sind im wesentlichen folgende Eintragungen:
- Angrenzende und benachbarte Grundstücke, Gebäude und Verkehrswege
- Feuerwehrzufahrten und -zugange
- Flächen für die Feuerwehr gemäß TRVB F 134
- Nicht befahrbare Flächen
- Brandschutzstreifen und -Zonen im Freien
- Standort(e) der Brandmelderzentrale(n) und Feuerwehrschlüsseltresor(e)
- Stiegenhäuser und Aufzüge
- Geschoßanzahl
- Löschwasserversorgung
- Einspeisstelle(n) von Steigleitungen
- Angaben über Brandschutzeinrichtungen wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA), Stiegenhausentlüftungen (RA), Lösch- und Brandmeldeanlagen
- Angaben über besondere Gefahren
- Gebäudebezeichnung mit der Art der Nutzung
- Lagerungen brennbarer Stoffe im Freien
- Hauptabsperreinrichtungen, mit Angabe der Geschoße
- Kennzeichnung der Brandwiderstandsklasse der Decken
- Brandwände, die vertikal durch alle Geschoße (ausgenommen Garagengeschoße) reichen
- Sammelplätze
Geschoßpläne:
Ein Plan pro Geschoß (1:100 - 1:200), enthalten sind im wesentlichen folgende
Eintragungen:
- Wände, die Brandabschnitte begrenzen (Brandwände)
- Brand- und Rauchschürzen
- Wände
- Öffnungen in Wänden und Decken mit und ohne Brandschutzabschlüssen
- Stiegenhäuser
- Angriffswege für die Feuerwehr
- Rettungswege
- Aufzüge
- Hinweise auf besondere Gefahren in einzelnen Räumen oder Raumnutzungen
- Hinweise auf Löschmittel, die nicht eingesetzt werden dürfen
- Absperr- und Abschalteeinrichtungen
- Brandschutzeinrichtungen wie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
- Stiegenhausentlüftungen (RA)
- Lösch- und Brandmeldeanlagen
- Raum- bzw. Raumgruppenbezeichnungen
Sinn und Zweck von Brandschutzplänen:
Brandschutzpläne sind bereits bei der Anfahrt zum Objekt eine wesentliche Unterstützung für den Einsatzleiter der Feuerwehr. So kann aus dem Lageplan die Hauptzufahrt festgestellt werden, der Standort von Hydranten oder anderen Löschwasserentnahmestellen kann herausgelesen werden, sowie Hinweise über Höhen- oder Gewichtsbeschränkungen sind enthalten. D.h. aufgrund dieser Angaben kann der Einsatzleiter bereits die Aufstellflächen für das eigene und für nachfolgende Fahrzeuge festlegen.
Die Geschoßpläne dienen vor allem für die Orientierung im Objekt selbst, aber auch zum Auffinden von Brandmeldern im Brandalarmfall. Durch die Angabe von Gefahrenstellen wird weiters die Gefährdung der Einsatzkräfte wesentlich minimiert. Aber auch die Rettungschancen für vermisste Personen werden durch Brandschutzpläne wesentlich erhöht.
Nicht zu vergessen ist aber auch der Wert des Brandschutzplanes für Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte. Die Brandschutzpläne bieten einen sehr guten Überblick über die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen in der Betriebsanlage und erleichtern somit die regelmäßige Kontrolle und Überprüfung dieser Einrichtungen (z.B. Feuerlöscher, Brandmelder usw.).
Ausführung:
Grundsätzlich werden die Pläne entsprechend der TRVB O 121/04 ausgeführt. Spezielle Forderungen der vorschreibenden Stelle und des Kunden werden selbstverständlich im Rahmen der Gesetzeslage umgesetzt. Aufgrund der jahrelangen Erfahrung als Zeichner für Brandschutzpläne für marktführende Unternehmen der Brandmeldebranche bestehen sehr gute Erfahrungswerte wie ein Plan ausgeführt sein muss, damit er möglichst übersichtlich und feuerwehrgerecht ist und sicher abgenommen wird.
A4 Pläne werden mit dem hauseigenen Farblaserdrucker gedruckt, A3 Pläne werden mit einem wasserfesten Hochleistungstintenstrahldrucker gedruckt. Der Vorteil dieser Drucktechnik liegt neben der Konturschärfe auch in der Unempfindlichkeit gegenüber Feuchtigkeit, dies ist vor allem bei den Einsatzbedingungen welche Brandschutzplänen oft unterliegen wichtig. Auf Wunsch können die Pläne auch in Folie verschweißt (laminiert) geliefert werden.
Kosten und Leistungen:
Üblicherweise erfolgt die Projektabwicklung aufgrund eines Pauschalpreisangebotes und schriftlicher Auftragsvergabe. Enthalten in diesem Pauschalpreis sind auch Kosten für Druck Din A3 in 3 facher Ausführung, Datenträger, eine Begehungen und Fahrtkosten. Im Normalfall kann eine rasche Auftragsabwicklung mit der Feuerwehr usw. innerhalb einer vereinbarten Frist zugesichert werden.
Leistungfall A:
Ist die billigste Variante, in diesem Fall müssen Brandmelde-, Einreichpläne o.ä. in einem CAD Format vorhanden sein. Der Preis richtet sich nach Objektgröße, sowie Umfang der CAD-Bereinigungsarbeiten.
Leistungsfall B:
Es müssen Brandmelde-, Einreichpläne o.ä. in Papierform vorhanden sein. Die Pläne werden in CAD nachgezeichnet. Die Genauigkeit richtet sich nach der Papierplangenauigkeit.
Leistungsfall C:
Es sind keine Pläne vorhanden. Diese Variante ist die teuerste, es wird dabei das Gebäude vor Ort vermessen. Pläne werden anschließend in CAD gezeichnet.
Bei sämtlichen Leistungsfällen erhalten sie als Auftraggeber die Pläne auch in digitaler Form (CAD) auf CD-ROM. Sämtliche Weiterverwendungsrechte, Copyright usw. gehen selbstverständlich an den Auftraggeber über.
Üblicherweise erfolgt die Projektabwicklung in 6 Stufen:
- Vorbesprechung
- Angebot und Auftragsvergabe
- eine Vorabversion von Lage- und Geschoßplänen wird erstellt
(ohne Eintragung der Brandschutzeinrichtungen)
- Aufgrund dieser Vorabpläne erfolgt eine Objektbegehung mit dem Brandschutzbeauftragten zur Überprüfung der Brandschutzeinrichtungen
- die Pläne werden anhand dieser Daten fertig gestellt
- eventuell Abschlussbegehung und Nachkontrolle.