Externer Brandschutzbeauftragter
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit die Aufgabe und die Verantwortung des Brandschutzbeauftragten ganz oder Teilweise auszulagern. Seit mehreren Jahren arbeiten wir für mehrere große Gebäudebetreiber wie zum Beispiel die MID.
Unsere Leistungen umfassen:
- Beratung
- Untersuchung der Objekte
- Erstellung der Brandschutzordnung
- Erstellung des Brandalarmplanes
- Erstellung von Brandschutz- u. Fluchtplänen
- Erstellung eines Kontrollplanes
- Protokoll an die Geschäftsleitung
- Kontrolle der Funktion von Fluchtwegbeleuchtungen
- Kontrolle der Brandschutzeinrichtungen
- Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen
- Ausbildung der Brandschutzwarte
- Schulung der Mitarbeiter für das Verhalten im Brandfall
- Organisation der jährlichen Brandschutzübung
Gesetzliche Bedingungen des Brandschutzbeauftragten gemäß AStV und TRVB 0 119.
Brandschutz
Gebäudebetreiber müssen geeignete Vorkehrungen treffen, um das Entstehen eines Brandes zu verhindern. Außerdem darf im Falle eines Brandes keine Gefährdung von Leben und Gesundheit der Arbeitnehmer entstehen. Außerdem gilt es hohe Kosten durch Brände zu verhindern.
- Es ist zum Beispiel eine Brandschutzordnung zu erstellen. Diese ist jährlich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und anzupassen.
- Es ist ein Brandschutzbuch zu führen:
- Kontrolle und Behebung von Mängel
- Überprüfungen
- Brandschutzübungen
- Sämtliche Brände und deren Ursachen
- Erstellen und adaptieren der Brandschutz- und Fluchtwegspläne
- Kontrolle des Gebäudes und aller Brandschutzrelevanten Einrichtungen und Bauteile.
- Auf Wunsch Aufsicht bzw. Freigabe feuergefährlicher Arbeiten im Gebäude.
- Jährliche Durchführung einer Brandalarm- und Räumungsübungen
- Unterweisung über die ordnungsgemäße Handhabung von Löschgeräten
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